Liebe Leserinnen und Leser,
es ist ein kleines Gesetz, welches in der 22. Kalenderwoche ins Plenum kommt – aber ein wichtiges. Das sogenannte Freiwilligen-Teilzeitgesetz wird in der zweiten/dritten Lesung beraten und aller Voraussicht nach beschlossen werden.
Schon im November schrieb ich über die Neuerungen, die wir für Freiwilligendienstleistende einführen wollen: Mit dem Gesetz steht es künftig allen unter 27-Jährigen offen, sich frei für eine Teilzeitmöglichkeit zu entscheiden. Eine Offenlegung persönlicher Gründe für einen Teilzeitdienst ist unserer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Weiterhin stellt das Gesetz klar, dass Freiwillige neben Unterkunft, Verpflegung oder Taschengeld auch Mobilitätszuschläge erhalten können. Darüber hinaus passen wir die Höhe des Taschengeldes an. Die bisherige Obergrenze von 438 Euro wird auf 584 Euro im Monat erhöht.
Im Parlamentarischen Verfahren sind kleine, korrektive Änderungen hinzugekommen: Die Mobilitätszuschläge können zusätzlich zum Taschengeld, das heißt ohne Anrechnung, ausgezahlt werden. Außerdem haben wir eine Richtigstellung der Urlaubsregelung vorgenommen.
Besonders spannend finde ich, dass wir in einer Anhörung zu dem Gesetz von den Trägern erfahren haben, dass sich durch die Teilzeit neue Tätigkeitsfelder, z.B. im technischen Bereich, auftun werden. Bisher war es oftmals so, dass solche Arbeitsbereiche nicht in Vollzeit betreut werden konnten.
Ich freue mich also auf die parlamentarische Debatte und die Einführung des Gesetzes. Wir gehen einen wichtigen Schritt für all die jungen Menschen, die sich jedes Jahr für unsere Gesellschaft engagieren.
Comments