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FREIHAUS 2024-01: Freiwilligendienste werden attraktiver

Zum Beginn des neuen Jahres debattierten wir in Berlin über die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in Freiwilligendiensten, was wir als FDP befürworten.  


Jährlich treffen rund 100.000 Menschen in unserem Land die Entscheidung, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Sie alle leisten einen großartigen Dienst an unserer Gesellschaft.


In der ersten Sitzungswoche des Jahres 2024 debattierten wir in erster Lesung im Plenum über das Vorhaben, die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten zu erweitern. Als Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag unterstützen wir den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst.





Drei Punkte machen das Gesetzespaket aus unserer Sicht besonders attraktiv und berücksichtigen die Wünsche der Freiwilligen, Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen:


Mit dem Gesetz steht es künftig allen unter 27-Jährigen offen, sich frei für eine Teilzeitmöglichkeit zu entscheiden. Bislang war dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Offenlegung persönlicher Gründe für einen Teilzeitdienst ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. Außerdem entfällt damit auch die Nachweis- und Dokumentationspflicht, wodurch unnötiger Verwaltungsaufwand eingespart wird.


Weiterhin stellt das Gesetz klar, dass Freiwillige neben Unterkunft, Verpflegung oder Taschengeld auch Mobilitätszuschläge erhalten können. Diese Zuschläge werden dann nicht auf das Taschengeld angerechnet.


Darüber hinaus wird die Höhe des Taschengeldes angepasst. Die bisherige Obergrenze von 438 Euro wird um 146 Euro auf 584 Euro im Monat erhöht. So wird die Leistung der Freiwilligen besser anerkannt und ein Engagement dementsprechend attraktiver.

Diese wichtigen Verbesserungen sind ein weiterer Schritt, um Menschen für einen Freiwilligendienst zu gewinnen und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu fördern.

 


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