Die Haushaltdebatte war das bestimmende Thema der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause. In diesem Kontext wurde auch eine Reform des Elterngeldes diskutiert, die Details lesen Sie hier.
In der Debatte um eine Herabsetzung der Einkommensgrenze für das Elterngeld, über die im Rahmen des Haushaltsentwurfs für 2024 diskutiert wird, geraten die Fakten in der Öffentlichkeit zum Teil durcheinander – Zeit, für Klarheit zu sorgen.
Das Familienministerium von Lisa Paus schlägt im Etat des Ministeriums vor, dass die Einkommensgrenze des Elterngeldes halbiert werden soll – von 300.000 Euro auf 150.000 Euro pro Familie. Heißt: wer als Paar zusammen mehr als 150.000 Euro verdient, soll künftig gar kein Elterngeld mehr bekommen. Der Vorwurf, der sogleich laut wurde, lautete: Das Finanzministerium und Finanzminister Christian Lindner hätten dem Ministerium diese Sparvorgabe gemacht, um die Schuldenbremse 2024 wieder einhalten zu können. Das ist falsch, denn Fakt ist: Lisa Paus hat eigenständig entschieden, beim Elterngeld zu kürzen, indem die Einkommensgrenzen so drastisch gesenkt werden sollen. Sie könnte auch andere Schwerpunkte setzen, um mitzuhelfen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, hiervon hat sie jedoch offensichtlich keinen Gebrauch gemacht.
Mich und uns als Fraktion überzeugt ihr Sparvorschlag nicht, denn für viele Familien würden die Möglichkeiten, sich die Familien-Care-Arbeit fair aufzuteilen, damit signifikant verschlechtert. Der Konsolidierungsbeitrag sollte deshalb in anderer Weise erbracht werden. Deshalb ist unsere Position als Fraktion klar, wir lehnen den Vorschlag der Ministerin entschieden ab.
Auch an anderer Stelle sind wir mit den Sparvorhaben des Familienministeriums nicht einverstanden und werden deshalb im parlamentarischen Verfahren die Sparvorschläge eingehend prüfen und Veränderungsvorschläge einbringen. Unser Ziel muss es sein, einen verfassungskonformen Bundeshaushalt zu beschließen, der jedoch Familien nicht übermäßig stark belastet.
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