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FREIHAUS 2023-3: Mehr Rechte für Sternenkind-Eltern

Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche, erhält sie keinen Mutterschutz. Wenn sie nicht eigenständig um eine Krankschreibung bittet, muss sie direkt nach der Geburt des toten Kindes wieder arbeiten. Wir fordern nun einen gestaffelten, freiwilligen Mutterschutz für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehl- bzw. Totgeburt erleiden.


Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder nach einer Geburt versterben. Aktuell steht Frauen nach Fehl- bzw. Totgeburten, also Geburten bei denen Babys entweder Lebensmerkmale gezeigt haben und/oder deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug und/oder deren Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu - ein Umstand, der nach unserer Meinung einem solch tragischen und oft traumatisierendem Ereignis nicht gerecht wird. Frauen sind durch diese Regelung bei einer Krankschreibung abhängig von der individuellen Einschätzung des behandelnden Arztes.


Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass wir den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin bei einer Fehl- bzw. Totgeburt nach der 20. Schwangerschaftswoche einführen wollen. Die Staffelung und Höhe des Mutterschutzes soll von einer Expertenkommission erarbeitet werden, um den Interessen und Bedürfnissen der Betroffenen bestmöglich gerecht zu werden.


Es gilt: Mit der Umsetzung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Tot- und Fehlgeburten schaffen wir eine bessere Unterstützung für Eltern von Sternenkindern. Das freiwillige Angebot eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten ist ein wichtiger Beitrag, um den Betroffenen Zeit zu geben, sich physisch zu erholen, das Erlebte zu verarbeiten und zu trauern.

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